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AAIC informiert: BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Ein Schritt zu mehr Teilhabe und Inklusion

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das verbindliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung bestimmter Produkte und Dienstleistungen festlegt. Es dient der nationalen Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) und verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Das Gesetz trat am 28. Juni 2025 in Kraft und richtet sich vor allem an Unternehmen, die verbraucherorientierte Produkte oder Dienstleistungen anbieten.

Zentrale Inhalte des BFSG:

1. Umsetzung des European Accessibility Act:
Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit in deutsches Recht überführt. Ziel ist ein gemeinsamer europäischer Binnenmarkt, in dem Menschen mit Behinderungen ein diskriminierungsfreier Zugang zu zentralen Lebensbereichen gewährleistet wird.

2. Anwendungsbereich:
Betroffen sind u. a. Computer, Smartphones, E-Book-Reader, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, audiovisuelle Mediendienste, Online-Shops und Apps – also Produkte und Dienstleistungen, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern regelmäßig genutzt werden.

3. Verpflichtung zur Barrierefreiheit:
Unternehmen sind verpflichtet, ihre betroffenen Angebote so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt genutzt werden können. Dies betrifft sowohl technische Aspekte als auch Benutzerführung und Informationsbereitstellung.

4. Ausnahmen:
Ausgenommen sind unter bestimmten Bedingungen Kleinstunternehmen sowie bereits vor Inkrafttreten erbrachte Dienstleistungen.

Bin ich betroffen bzw. zum Handeln verpflichtet?

Unternehmen sind vom BFSG betroffen, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten – etwa digitale Geräte, Software, Webshops oder Selbstbedienungsterminals. In diesem Fall sind sie verpflichtet, ihre Angebote auf Barrierefreiheit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dazu gehören technische Umsetzungen, barrierefreie Informationen und eine nutzerfreundliche Gestaltung. Eine frühzeitige Analyse und Integration entsprechender Maßnahmen in interne Abläufe ist empfehlenswert.

Information

veröffentlicht am: 10. Juli 2025
Autor: Christin Fröhlich
Kategorie: Allgemein
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