Ab Oktober 2025 wird der IBAN-Abgleich mit Zahlungsempfänger Pflicht – auch im Sage 100 Rechnungswesen.

Ab dem 09.10.2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die alle Unternehmen betrifft:
SEPA-Überweisungen dürfen von Banken nur noch freigegeben werden, wenn der Empfängername zur IBAN passt.

Diese neue Prüfung – „Verification of Payee (VoP)“ – soll Betrug vorbeugen und wird auch im Sage 100 Rechnungswesen entsprechend rechtzeitig umgesetzt.

Was bedeutet das für Sie?

  • Empfängernamen müssen exakt zur IBAN passen
  • Ihre Lieferanten-Stammdaten sollten korrekt und vollständig gepflegt sein
  • Auch Ihr eigener Firmenname muss in den Bankdaten exakt stimmen

Unsere Empfehlungen:

  • Prüfen und aktualisieren Sie Ihre Lieferanten- und Kundenstammdaten
  • Weisen Sie auf Rechnungen deutlich darauf hin, welcher Empfängername bei Überweisungen verwendet werden soll
  • Hinterlegen Sie ggf. einen offiziellen Handelsnamen bei Ihrer Bank