Ab Oktober 2025 wird der IBAN-Abgleich mit Zahlungsempfänger Pflicht – auch im Sage 100 Rechnungswesen.
Ab dem 09.10.2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die alle Unternehmen betrifft:
SEPA-Überweisungen dürfen von Banken nur noch freigegeben werden, wenn der Empfängername zur IBAN passt.
Diese neue Prüfung – „Verification of Payee (VoP)“ – soll Betrug vorbeugen und wird auch im Sage 100 Rechnungswesen entsprechend rechtzeitig umgesetzt.
Was bedeutet das für Sie?
- Empfängernamen müssen exakt zur IBAN passen
- Ihre Lieferanten-Stammdaten sollten korrekt und vollständig gepflegt sein
- Auch Ihr eigener Firmenname muss in den Bankdaten exakt stimmen
Unsere Empfehlungen:
- Prüfen und aktualisieren Sie Ihre Lieferanten- und Kundenstammdaten
- Weisen Sie auf Rechnungen deutlich darauf hin, welcher Empfängername bei Überweisungen verwendet werden soll
- Hinterlegen Sie ggf. einen offiziellen Handelsnamen bei Ihrer Bank
