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IBAN-Abgleich mit Zahlungsempfänger wird Pflicht (ab 10/2025)

Verification of Payee (VoP) – Empfängerprüfung bei Überweisungen

Ab Oktober 2025 wird der IBAN-Abgleich mit Zahlungsempfänger Pflicht. Ab dem 09.10.2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die alle Unternehmen betrifft: SEPA-Überweisungen dürfen von Banken nur noch freigegeben werden, wenn der Empfängername zur IBAN passt.

Sage HR Suite

Mit der Version 2025.3.1 wird das Programm erweitert: Es steht künftig ein neues Feld „Kontoinhaber“ zur Verfügung, das in allen relevanten Formularen – unter anderem auch in der Krankenkasse – nutzbar ist. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Update-Beschreibung zur Version. Voraussichtliche Planung: 09.10.2025 (Offline), 16.10.2025 (Online)

Sage 100 Rechnungswesen

Die neue Prüfung – „Verification of Payee (VoP)“ – soll Betrug vorbeugen und wird auch im Sage 100 Rechnungswesen entsprechend rechtzeitig umgesetzt. Was bedeutet das für Sie?
  • Empfängernamen müssen exakt zur IBAN passen
  • Ihre Lieferanten-Stammdaten sollten korrekt und vollständig gepflegt sein
  • Auch Ihr eigener Firmenname muss in den Bankdaten exakt stimmen
Unsere Empfehlungen:
  • Prüfen und aktualisieren Sie Ihre Lieferanten- und Kundenstammdaten
  • Weisen Sie auf Rechnungen deutlich darauf hin, welcher Empfängername bei Überweisungen verwendet werden soll
  • Hinterlegen Sie ggf. einen offiziellen Handelsnamen bei Ihrer Bank

Allgemeine Informationen zu VoP (Zusammenfassung)

Was ist VoP? Verification of Payee (VoP) ist eine EU-weit verpflichtende Empfängerprüfung bei SEPA-Überweisungen. Vor dem Absenden einer Zahlung wird geprüft, ob der eingegebene Empfängername mit dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhabernamen übereinstimmt. Ziel: Schutz vor Fehlüberweisungen und Betrug. Rechtsgrundlage und Starttermin VoP basiert auf der EU-Verordnung 2024/886 und wird ab 9. Oktober 2025 für alle Zahlungsdienstleister im SEPA-Raum verpflichtend. Geltungsbereich • Gilt für SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen • Nicht betroffen: Lastschriften, Fremdwährungskonten, Darlehen, Festgeld Opt-Out bei Sammelüberweisungen Bei Sammelüberweisungen (mehrere Zahlungen in einer Datei) kann auf die VoP-Prüfung verzichtet werden. Einzelüberweisungen müssen jedoch geprüft werden.
So funktioniert die Prüfung Die Bank des Zahlers fragt bei der Empfängerbank an: • Match: Name stimmt überein – Zahlung freigegeben • Close Match: kleinere Abweichung – Zahler muss entscheiden • No Match: keine Übereinstimmung – Warnung, Zahlung auf eigenes Risiko Wichtig für Unternehmen • Stammdaten prüfen und Empfängernamen exakt an IBAN-Daten anpassen • Unternehmensnamen auf Rechnungen und in Überweisungsdaten korrekt angeben • Prozesse für „Close Match“ und „No Match“ festlegen • Kunden über den korrekten Kontonamen informieren Sage-Integration Die Sage-Lösungen (Sage 50, Sage 50 Handwerk, Sage 100) unterstützen VoP technisch – inklusive Prüf- und Anzeigeoptionen für Match-Ergebnisse. Unternehmen sollten ihre Lieferanten- und Kundendaten vor dem Starttermin sorgfältig aktualisieren.
Information
Titel: IBAN-Abgleich mit Zahlungsempfänger wird Pflicht (ab 10/2025)
Veröffentlicht am: 1. September 2025
Autor: AAIC Soft Systems GmbH
Kategorie: Allgemeines
Zusammenfassung:
01. September 2025

Ab Oktober 2025 ist IBAN-Abgleich mit Zahlungsempfänger in Sage 100 Pflicht.
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